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letzte Aktualisierung:
05/04/10

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Finanzierungen

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Wohnungsbauprämie und Sparzulage

 Wohnungsbauprämie

Prämie:
8,8 % der eigenen Sparleistungen

max. 45,06 EUR (alleinstehend)
max. 90,11 EUR (verheiratet)

Förderfähiger Anlagebetrag:

512 EUR (alleinstehend)
1.024 EUR (verheiratet)

Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Einkommen)

25.600 EUR (alleinstehend)
51.200 EUR (verheiratet)

  Arbeitnehmersparzulage für vermögens- wirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag

Zulage:
9 % auf vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag

max. 42,30 EUR je Arbeitnehmer
max. 84,60 EUR Ehepaar, 2 Arbeitnehmer

Förderfähiger Anlagebetrag:

470,00 EUR je Arbeitnehmer p.a. 39,17 EUR p. Monat

Einkommensgrenzen:(zu versteuerndes Einkommen)

17.900 EUR (alleinstehend)
35.800 EUR (verheiratet)

  Arbeitnehmersparzulage für vermögens- wirksame Leistungen in Investmentfonds

Zulage:
18 % auf vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentfonds

max. 72,00 EUR je Arbeitnehmer
max. 114,00 EUR Ehepaar, 2 Arbeitnehmer

Förderfähiger Anlagebetrag:

400,00 EUR je Arbeitnehmer p.a. 33,33 EUR p. Monat

Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Einkommen)

17.900 EUR (alleinstehend)
35.800 EUR (verheiratet)

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