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Wohnungsbauprämie
Prämie: 8,8 % der eigenen Sparleistungen
max. 45,06 EUR (alleinstehend) max. 90,11 EUR (verheiratet)
Förderfähiger Anlagebetrag:
512 EUR (alleinstehend) 1.024 EUR (verheiratet)
Einkommensgrenzen:
(zu versteuerndes Einkommen)
25.600 EUR (alleinstehend) 51.200 EUR (verheiratet)
Arbeitnehmersparzulage für vermögens- wirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag
Zulage: 9 % auf vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag
max. 42,30 EUR je Arbeitnehmer
max. 84,60 EUR Ehepaar, 2 Arbeitnehmer
Förderfähiger Anlagebetrag:
470,00 EUR je Arbeitnehmer p.a. 39,17 EUR p. Monat
Einkommensgrenzen:(zu versteuerndes Einkommen)
17.900 EUR (alleinstehend) 35.800 EUR (verheiratet)
Arbeitnehmersparzulage für vermögens- wirksame Leistungen in Investmentfonds
Zulage: 18 % auf vermögenswirksame Leistungen in einen Investmentfonds
max. 72,00 EUR je Arbeitnehmer
max. 114,00 EUR Ehepaar, 2 Arbeitnehmer
Förderfähiger Anlagebetrag:
400,00 EUR je Arbeitnehmer p.a. 33,33 EUR p. Monat
Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Einkommen)
17.900 EUR (alleinstehend) 35.800 EUR (verheiratet)
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