Das Elektrofahrrad ist eine vergleichsweise junge Erfindung, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreut. Im Jahr 2017 verkauften Händler nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) ca. 720.000 Fahrräder mit einem Elektromotor. Das Wachstum in Deutschland betrug gegenüber dem Vorjahr 19 Prozent. Elektrobikes sind damit die meistverkauftesten Fahrräder in Deutschland – nach dem Trekking- und Cityrad.

Die unterschiedlichen Arten von Elektrofahrrädern

Experten unterscheiden drei Typen von Elektrofahrrädern: Das E-Bike, das S-Pedelec und das Pedelec. Das E-Bike setzt sich nach Betätigung eines Schaltknopfes oder Drehgriffes in Gang. Deshalb ist das E-Bike aus rechtlicher Sicht ein Kleinkraftrad bzw. Leichtmofa. E-Bike-Fahrer benötigen für ihr E-Bike ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein der Klasse AM und eine Betriebserlaubnis. Eine Helmpflicht besteht ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Das Pedelec ist hingegen ein Fahrrad im herkömmlichen Sinne. Der Elektromotor unterstützt zwar den Fahrer, dieser muss jedoch weiterhin in die Pedale treten. Sollte der Fahrer schneller als 25 km/h fahren, schaltet sich der Elektromotor ab. Das S-Pedelec erfordert eine Betriebserlaubnis, ein Versicherunsgkennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM. Denn die Abschaltung erfolgt erst bei 45 km/h.

Versicherung für S-Pedelec und E-Bike benötigt

E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren werden wie unmotorisierte Fahrräder behandelt. Deshalb sind sie von der privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Beim E-Bike und S-Pedelec erfordert der Fahrer eine entsprechende Versicherung und ein Nummernschild. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für Schäden, die ein Fahrradfahrer verursacht, eine Haftung in unbegrenzter Höhe vor. Wer bei einem Unfall eine andere Person derart schädigt, dass diese nicht mehr arbeiten kann, ist – ohne entsprechenden Versicherungsschutz – finanziell ruiniert. Fahrer von Elektrobikes sollten auch unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Fahrräder und E-Bikes sind bei einem Einbruchdiebstahl als Hausrat mitversichert. Mit einem 24 Stunden-Fahrrad-Diebstahl-Schutz lassen sich auch Diebstähle aus unverschlossenen Fahrradkellern mitversichern.

Rundumschutz für E-Bikes oder Pedelec

Zusätzlich zu den Versicherungsmöglichkeiten der Haftpflicht- und Hausratversicherung besteht auch die Möglichkeit einen Rundumschutz für E-Bikes zu erhalten. Eine spezielle Fahrradversicherung, auch Fahrradvollkasko genannt, macht es möglich. Mit dieser Versicherung lässt sich vom Akku bis zum Zubehör und vieles weiteres umfassend versichern. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite oder in einer persönlichen Beratung in unserem Büro. Damit Sie mit Sicherheit gut versichert sind!