Private Haftpflichtversicherung

Haftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung ist im privaten Bereich die wichtigste Versicherung. Jeder haftet für Personen - oder Sachschäden gegenüber Dritten mit seinem gesamten Vermögen.Diese Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden bei einer anderen Person verursacht haben. Eine Haftpflichtversicherung regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.
Ein wichtiges Tarifmerkmal ist auch der Forderungsausfall. Es gibt Menschen, welche aus den unterschiedlichsten Gründen keine Privathaftpflichtversicherung haben oder gerade mal die Prämie nicht bezahlt wurde. Wenn Sie oder einer Ihrer Familienangehörigen von einem solchen zu Schaden kommen, dann können Sie Schadenersatz fordern, fraglich ist nur, ob der andere dann auch Leisten kann. Stellen Sie sich einen Personenschaden vor, bei welchem dem Geschädigten eine lebenslange Rente zusteht. Kann der andere nicht zahlen, springt die eigene Versicherung ein.

Vorteile der Privathaftpflicht

  • Schützt Sie sich und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten
  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Zusätzliche Leistungen bei verschiedenen Tarifen

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.
In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein. Dazu gibt es spezielle Angebote für Singles, die entsprechend nur für den Versicherungsnehmer direkt gelten.
Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert, die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Prozess übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden versichert. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert. Auch Schäden durch Ausfall berechtigter Forderungen der Versicherten.
Die Höhe der Deckungssumme kann frei gewählt werden. Vom Verbraucherschutz wird eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio € empfohlen. Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadensersatzforderung. Wird eine Person so sehr geschädigt, dass diese zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung die versicherte Summe. Für alle weiteren Ansprüche kommen Sie mit Ihrem Privatvermögen auf.
Wenn Kinder heiraten und bisher bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums können die Kinder nicht länger bei den Eltern mitversichert werden. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben. Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder eine eigene Versicherung abschließen.
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Fernseher der Eltern kaputt macht.