KfZ Versicherung

optimaler Versicherungsschutz

Besonders bei der Kfz-Versicherung lässt sich viel sparen. Darunter sollte der gebotene Versicherungsschutz allerdings nicht leiden. Ein rechtzeitiger Wechsel der Kfz-Versicherung kann mehrere hundert Euro einsparen und trotzdem den gewohnten Schutz bieten bzw. diesen neu einschließen oder den Schutz gar verbessern. Sichern Sie sich die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Vergleich einer Vielzahl von Anbietern
  • Sondertarife, die zu Ihnen passen
  • Anpassung und Neubewertung der Versicherung durch uns
  • Sondereinstufung für Fahranfänger in SF 2 ( 55%) , wobei der Fahranfänger Halter und Versicherungsnehmer wird.

Einzelheiten zur KfZ Versicherung

In der Regel kann die Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt werden. Die Kündigung der KfZ-Versicherung muss entsprechend bis zum 30.11 erfolgen. Zum Jahresende setzen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften daher verstärkt auf diesen Bereich und erstellen neue und günstige Angebote. Sollte Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie jederzeit ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde, Ihren Vertrag kündigen.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert.
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Schäden oder z.B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten verursacht wurden. Anders als in der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Der Kfz-Schutzbrief kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Unfällen oder Pannen werden die Kosten ersetzt. Auch bei dieser Versicherung gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Leistungen.
Bei verschiedenen Anbietern werden für einen Zweitwagen die gleichen Beiträge erhoben wie für den Erstwagen. Dadurch kann auch der Zweitwagen günstig versichert werden.