Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme beim Rechtsstreit

Ein Rechtsstreit kostet immer Geld. Ihr Gegner muss diese Kosten nur dann übernehmen, wenn er vor Gericht verliert. Daher scheuen viele solch eine Auseinandersetzung aus Angst vor den entstehenden Kosten – und das selbst wenn sie im Recht sind. Eine Rechtsschutz-Versicherung kann sämtliche Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten abdecken, die Sie führen müssen.

Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung enthält verschiedene Leistungen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt

Einzelheiten zur Privat-, Berufs- u. Verkehrsrechtsschutzversicherung

Alle rechtlichen Belange können grundsätzlich versichert werden. Je nach Bedarf können für verschiedene juristische Bereiche spezielle Versicherungen abgeschlossen werden. Zusätzlich kann das Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr versichert werden. Für:
  • Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Fahrzeuge
  • Fahrer nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge
  • Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
  • Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die bei der Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
Folgende Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen:
  • Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
  • Kosten, die ein Anderer übernehmen müsste, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung z.B. für:
  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
  • Kosten zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
  • Kosten zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
  • Kosten bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
Je nach Bedarf lassen sich verschiedene Personen versichern:
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen müssen in Deutschland ausgetragen werden, z.B. besteht der Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Gerichten.
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im:
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
Dies soll verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn sich ein Schadensfall bereits abzeichnet. Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag direkt anschließt. Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug