Zum 01.04.2016 hat die KFW Bank das Förderprogramm 153 – „Energieeffizient bauen“ in einzelnen Programmpunkten geändert. Zum einen erhöht sich der Förderhöchstbetrag in diesem Programm auf 100.000 €, je abgeschlossener Wohneinheit. Zum anderen besteht jetzt die Möglichkeit den geförderten Zinssatz bis zu 20 Jahre festzuschreiben. Außerdem ist es möglich, je nach erreichtem Energiestandard, einen Tilgungszuschuss zu beantragen. Dieser Tilgungszuschuss reduziert den noch zu tilgenden Kreditbetrag und kann bis zu 15.000 € betragen. Das KFW Programm 153 kann auch mit anderen Förderprogrammen der KFW kombiniert werden.

Weitere Information und aktuelle Zinskonditionen der KFW Förderung erhalten Sie in einer kostenfreien und persönlichen Baufinanzierungsberatung. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin. Weiterführende Information zu den Fördermöglichkeiten der KFW Bank finden Sie auch auf der Internetseite der KFW Bankengruppe unter www.kfw.de.

Wichtig: Grundvoraussetzung für eine Förderung Ihrer Baumaßnahme durch die KFW ist, dass der Kreditantrag vor Beginn der Baumaßnahme oder dem Abschluss des Kaufvertrages gestellt wird.